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Kommunalwahl 2026

Bündnis 90/Die Grünen Hildesheim

Wahlprogramm:

Soziales im Landkreis Hildesheim

Kommunale Sozialpolitik

Die soziale Ungleichheit wächst und die Verteilung von Einkommen und Vermögen driftet immer weiter auseinander. Vor allem Geringqualifizierte, Alleinerziehende, Menschen mit Beeinträchtigungen, chronisch Kranke und Menschen mit Migrationsgeschichte sind von Armut betroffen – zunehmend auch Selbstständige und Senior*innen.

Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, wie im Niedriglohnbereich und Langzeitarbeitslose leiden dabei häufig an sozialer Ausgrenzung und geringen Teilhaberechten.
Steigende Mieten und ein Mangel an öffentlich geförderten sowie bezahlbaren Wohnungen verschärfen die prekäre Lage für Menschen mit niedrigen Einkommen zunehmend. Ein Anstieg von wohnungslosen Menschen ist eine der Folgen.

Kommunalpolitik kann Armut nicht verhindern, sie kann aber die Folgen von Armut durch ein breites Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebot lindern.

In diesem Sinne

  • unterstützen wir alle zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenstellen.
  • wollen wir Beratungsstellen für Menschen, die in Not geraten sind, weiterführen und ausbauen. Dazu gehören vor allem Arbeitslosen-, Schuldner*innen- und Suchtberatung.
  • treten wir dafür ein, dass bei jedem Bauprojekt ab 20 Wohneinheiten mindestens 20% der Wohnungen zu bezahlbaren Mieten gebaut werden.
  • wollen wir dafür sorgen, dass der Landkreis als Arbeitgeberin und Auftraggeberin ihrer sozialen Verantwortung gerecht wird. Dafür dürfen Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens Tariflohn zahlen. Arbeitsverhältnisse bei der Kommune und in kommunalen Betrieben müssen in vollem Umfang den sozialen Standards entsprechen.

Anerkennung sozialer Leistungsträger

Wir GRÜNEN denken soziale Verantwortung, Fachkräftesicherung und Menschenwürde zusammen. Fast jede dritte erwachsene Person in Deutschland erfüllt innerhalb eines Jahres die Kriterien einer psychischen Erkrankung. Dies ist also kein Randthema, sondern Alltag.
Es handelt sich dabei um Nachbar*innen, Freund*innen und Kolleg*innen – Menschen, die Hilfe brauchen, und zwar schnell, wohnortnah und respektvoll.

Hilfe in solchen Situationen gibt es nicht zum Nulltarif. Es werden Menschen gebraucht, die tagtäglich dafür sorgen, dass andere wieder aufstehen können, dass Kinder, Pflegebedürftige, Kranke und Ältere ein gutes Leben führen können.
Diese hilfsbereiten Menschen arbeiten in sozialen, pflegerischen und therapeutischen Berufen. Sie tragen unsere Gesellschaft und halten sie zusammen. Und wir müssen dafür sorgen, dass diese Menschen nicht selbst in Armut leben. Denn Fürsorgearmut darf nicht die Folge von Fürsorgearbeit sein. Nur eine Gesellschaft, die ihren Helfer*innen hilft, hilft auch sich selbst.

Deshalb setzen wir uns für die folgenden Punkte ein:

  • Wir stehen dem Ehrenamt zur Seite, wobei wir darauf achten, dass der Trend, soziale Aufgaben auf Ehrenamtliche abzuwälzen oder die Ehrenamtlichen nicht angemessen zu entschädigen, nicht weitergeführt wird.
    Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft und darf kein Ersatz für öffentlich-rechtliche Verantwortung sein.
  • Wir setzen uns trotz der schwierigen Haushaltslage des Landkreises für eine auskömmliche Finanzierung von sozialen Dienstleistern und Verbänden ein, wenn diese originär öffentlich-rechtlichen Aufgaben übernehmen.
  • Wir behalten im Auge, dass von sozialen Akteur*innen eingeworbene Spenden ihnen wirklich als Bonus zur Verfügung stehen und dadurch nicht die öffentliche Finanzierung geschmälert werden darf.
  • Wir erkennen an, dass auch die primär Helfenden Helfer*innen haben, ohne die sie ihre Arbeit nicht effizient erledigen können. Auch diese Personen verdienen eine gerechte Entlohnung.

Kinder- und Jugendhilfe

Das Angebot der Jugendhilfe richtet sich an hilfebedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Umfeld. Dabei geht es auf unterschiedliche Bereiche ein. Sozialräume sind heutzutage anders zu definieren als vor 20 Jahren.
Sich ändernde gesellschaftliche, wirtschaftliche, schulische und technologische Bedingungen, aus denen sich Probleme oder seelische Herausforderungen für Kinder und Jugendliche ergeben, müssen als solche schnell erkannt werden, sodass Hilfsangebote angepasst und aufgebaut werden können. Hierbei muss der Digitale Raum inkludiert werden.

Wir GRÜNEN treten für eine Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe ein:

  • Wir setzen uns dafür ein, das bestehende Jugendhilfeangebot zu erhalten und für die Zukunft sowohl inhaltlich als auch räumlich anzupassen und auszubauen. Die Arbeit der kommunalen Ombudsstelle erachten wir als wichtig.
  • Wir wollen die bestehenden Präventionsmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe beibehalten und neue Projekte fördern. Wir sehen einen Zusammenhang darin, dass hohe Investitionen in Präventionsmaßnahmen, die in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten der „Hilfen zur Erziehung“ im Haushalt des Landkreises langfristig senken können.
  • Die in den letzten Jahren gewachsene Zusammenarbeit zwischen den Jugendhilfe-Bereichen und den Bildungs- und Erziehungseinrichtungen begrüßen wir.
  • Der Runde Tisch Kinderarmut des Landkreis Hildesheim soll erhalten bleiben und seine Arbeit gestärkt werden. Der Runde Tisch soll dazu befähigt werden, in den kommenden Jahren in allen Kommunen des Landkreises Sozialraumkonferenzen durchführen zu können. Ziel soll es sein, mit den Akteur*innen der Jugendhilfe vor Ort ein passgenaues Angebot für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.
  • Der Kinder- und Jugendschutz soll gestärkt werden, um das Wohl junger Menschen zu sichern und sie wirksam vor Gewalt und Diskriminierung zu schützen.
  • Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen soll ausgebaut werden und ihre Beteiligung an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen auf kommunaler Ebene gestärkt werden.
  • Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche sollen vergünstigt zugänglich sein, damit alle unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Herkunft teilnehmen können.
  • Offene und sichere Freizeiträume sollen entstehen, in denen junge Menschen sich treffen, ausprobieren und ihre Freizeit selbstbestimmt gestalten können.

Existenzsicherung: Armut bekämpfen

Nach Definition der Europäischen Union gilt als arm, wer über weniger als 60 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens verfügt.
Immer mehr Menschen sind von relativer Einkommensarmut betroffen, während immer mehr Reiche noch reicher werden – auch im Landkreis Hildesheim.

Von einem guten Auskommen mit dem Einkommen ausgeschlossen sind insbesondere Arbeitslose, Alleinerziehende, Aufstocker*innen in schlecht bezahlten Jobs, Menschen mit Fluchterfahrung oder wegen gesundheitlicher oder sozialer Einschränkungen und somit auf
Grundsicherungsleistungen Angewiesene.

Insbesondere auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat Armut erdrückende Auswirkungen. Durch unzureichende Ernährung, Bekleidung, Wohnraum, Gesundheitsfürsorge ist nicht nur die Grundversorgung armer Kinder eingeschränkt, sondern auch ihre soziale und kulturelle Teilhabe und ihre Bildungs- und Berufschancen.

Wir wollen mit folgenden Maßnahmen Kindern im Landkreis Hildesheim eine gute Zukunft ermöglichen und Familien unterstützen:

  • Kinderarmut als Querschnittsaufgabe in Jugendhilfe und Jugendarbeit
  • Sozial- und Jugendhilfeplanung lösungsorientiert, ressortübergreifend und ohne Zuständigkeitsgerangel
  • Sozialraumorientierung und Kooperation aller Akteur*innen im Quartier
  • Familienzentren ausbauen
  • Sozialticket für ÖPNV und Sportvereine und andere öffentliche Einrichtungen
  • Kooperation von Schule und Sportvereinen

Grundrecht auf Wohnen: Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit

Auch im Landkreis Hildesheim gibt es Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Die meisten davon kommen kurzfristig bei Bekannten oder der Familie unter, einige sind aber auch obdachlos.
Wohnungs- und Obdachlosigkeit kann jeden treffen. Menschen geraten auf ganz unterschiedliche Weise in diese Situation, sei es durch Trennung, Arbeitslosigkeit, durch körperliche, psychische oder Suchterkrankungen.

In der Stadt Hildesheim gibt es bereits einige sehr gute Hilfsangebote. Diese Angebote stehen überwiegend nur in Hildesheim zur Verfügung.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Hilfsangebote für Obdachlose in den anderen Kommunen im Landkreis deutlich verbessert werden.

Der vergangene Winter hat aber auch deutlich gezeigt, dass das Kälteschutz-Angebot, insbesondere in Nächten und an Wochenenden, in Stadt und Landkreis dringenden Ausbau benötigt. Dies gilt explizit auch für Angebote für Menschen aus Nicht-EU-Staaten.

Ebenso werden mehr sichere Angebote für queere Menschen, Frauen und Familien benötigt, die in den bisherigen Angeboten bei allem Engagement noch immer zu wenige Anlaufstellen haben.

Ein wichtiger Bestandteil der Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist auch die Unterstützung von Menschen im Vorfeld. Dazu zählt auch die Unterstützung von Suchtkranken. Dabei leisten die ambulanten Suchtberatungsstellen wichtige Arbeit, die wir weiter unterstützen wollen.

Es gibt ein großes Gefälle von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zwischen dem Oberzentrum Hildesheim und dem ländlichen Raum des Kreises. In kleinen Gemeinden gibt es zwar meist nur wenige Betroffene, aber gerade deshalb fehlt es auch an Hilfsangeboten und Strukturen. Dies muss verbessert werden, z.B. durch Unterstützung des Landkreises oder eine Kooperation mit den ländlichen Kommunen.

Gewaltprävention

Geschlechtsspezifische Gewalt, ob im privaten oder öffentlichen Raum, betrifft nach wie vor hauptsächlich Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität erleben. Dazu zählen auch besonders schwerwiegende Formen wie Femizide, die das Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt verdeutlichen.

Eine verstärkte Auseinandersetzung mit dieser Problematik ist auf allen politischen Ebenen erforderlich.
Das im Bundestag verabschiedete Gewalthilfegesetz bildet die Grundlage dafür, dass den Betroffenen von häuslicher Gewalt in den Kommunen künftig effektiver geholfen werden kann. Erst ab 2032 besteht ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
So lange dürfen wir nicht warten.

Schon 2018 hat Deutschland die Istanbul-Konvention ratifiziert und sich dazu verpflichtet, gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen niedrigschwellige, barriere- und diskriminierungsfreie Unterstützung bereitzustellen.

Als Richtwert für den Bedarf an Frauenhausplätzen gilt ein Platz im Frauenhaus pro 10.000 Einwohner*innen, demnach sollte der Landkreis Hildesheim ca. 26 Frauenhausplätze bereithalten. Hinzu kommen Plätze für Kinder in den Frauenhäusern.
Es ist es nun erforderlich, die Umsetzung dieser Konvention auf kommunaler Ebene voranzutreiben. Dabei ist ein besonderer Fokus auf Prävention, Schutzmaßnahmen und die konsequente Verfolgung geschlechtsspezifischer Gewalt zu legen.

Aus diesem Grund setzen wir GRÜNE uns für folgende Maßnahmen ein:

  • Überprüfung des Bedarfs an weiteren Schutzräumen
  • Aus- und Neubau und sichere Finanzierung von Frauenhäusern und Schutzwohnungen
  • Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zum Frauenhaus und aller weiteren Schutzeinrichtungen.
  • Einrichtung einer kommunalen Notruf- und Beratungsstelle mit ausreichender Finanzierung der Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt sowie weiteren Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen
  • ausreichende Finanzierung der psychosozialen Arbeit mit potenziellen Täter*innen zur Prävention und zum Schutz potenzieller Opfer, z.B. Wendepunkt von KWABSOS e.V. – zur Prävention und zum Schutz potenzieller Tatopfer.
  • Schaffung von geschlechtsunabhängigen Schutzräumen, besonders für trans* und nicht-binäre Personen sowie cis-Männer
  • Unterstützung der Opferhilfe-Beratungsstellen, z.B. Stiftung Opferhilfe Niedersachen
  • Sensibilisierungskampagnen und Bildungsangebote zu geschlechterspezifischer Gewalt und stereotypischen Rollenbildern über alle Altersklassen hinweg in der Kreisverwaltung und dem öffentlichen Raum
  • Finanzierung von Fortbildungen für Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
  • Aufbau eines kommunalen Gremiums zum Thema Gewalt an FLINTA*
  • Sichere Wege für FLINTA* durch Berücksichtigung geschlechterspezifischer Bedürfnisse bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

 

FLINTA* ist ein Akronym aus der queeren und feministischen Bewegung. Es steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans* und agender Personen. Das Sternchen fungiert als Platzhalter und soll signalisieren, dass auch alle anderen geschlechtlichen Identitäten eingeschlossen sind, die nicht den traditionellen gesellschaftlichen Normen entsprechen.

Drogenberatung und Substitutionsangebote

Das öffentliche Konsumieren illegaler Substanzen stellt eine Herausforderung für Konsument*innen sowie Passant*innen dar. Offene Konsumorte, die keine Struktur haben, führen zu Unsicherheit, vermüllen Straßen und erhöhen das Risiko von Infektionen wie HIV oder Hepatitis. Gleichzeitig zeigt sich in Städten wie Zürich, dass eine offene, akzeptierende und gut organisierte Drogenpolitik das Stadtbild verbessern, für mehr Sicherheit sorgen und den Betroffenen echte Perspektiven bieten kann.
Geschützte Konsumräume, ärztlich begleitete Substitutionsprogramme und ein starkes Netz an Beratungsangeboten sorgen für mehr Sauberkeit und Sicherheit und erhöhen die gesellschaftliche Akzeptanz. Eine moderne Drogenpolitik schützt sowohl Konsument*innen als auch die gesamte Bevölkerung.

Wir fordern:

  • mehr Sicherheit im öffentlichen Raum durch den Ausbau und die Unterstützung bestehender Konsumräume
  • weiterhin Aufklärung an Schulen über die Risiken und Nebenwirkungen von Drogen, bei denen lokale Referent*innen hinzugezogen werden
  • stabile Finanzierung und damit eine verlässliche Förderung der Sucht- und Drogenberatung
  • flächendeckende Beratung mit Beratungsstellen im gesamten Landkreis, die leicht erreichbar und niedrigschwellig sind
  • medizinische Versorgung mit ärztlich begleiteter Substitution in spezialisierten Zentren für einen sicheren Konsum
  • Sauberkeit und Prävention mit Maßnahmen gegen Infektionsrisiken, z.B. durch Spritzentauschprogramme und Aufklärung
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